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  • Mehrzweckraum

  • Küche

  • Küche

  • Bauernstube

  • Nebenstube

  • Bauernstube und Nebenstube

  • Ausstellungsraum

Hotzehuus mieten

Bitte ergänzen Sie die erforderlichen Felder. Nach Übermittlung der Angaben wird sich Beatrice Denzler in Kürze bei Ihnen melden.
Alternativ können Sie auch direkt mit Beatrice Denzler Kontakt aufnehmen: Telefon 079 487 32 82 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mietangaben

 

Kontakt Vermietung

Beatrice Denzler

Telefon 079 487 32 82
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Pläne

  • Grundriss Erdgeschoss

  • Grundriss Obergeschoss

Einrichtung - Kücheninventar

In der Küchenmiete ist inbegriffen:

Geschirr inkl. Besteck und Gläser (für 70 Personen)

div. Kleinutensilien (Flaschenöffner, Büchsenöffner, Küchenmesser, etc.)

1 Kaffee-Vollautomat inkl. Bohnen (Kosten Fr. 1.--/pro Kaffee)

1 Teekocher

1 Kühlschrank

1 Gefrierschrank

2 Backöfen

Kochherd

Industrieabwaschmaschine

Situationsplan Hotzehuus

Das Hotzehuus befindet sich an der Usterstrasse 2 in 8308 Illnau.

Öffentliche Parkplätze stehen an der Kempttalstrasse oder in der Parkgarage an der Effretikonerstrasse zur Verfügung.

Benützungsreglement

Das Benützungsreglement ist Teil des Benützungskonzeptes, welches vom Stadtrat Illnau-Effretikon am 25. November 1993 genehmigt wurde.

1. Benützungsgesuche

Die Benützungsgesuche sind an den Hotzehuus-Verein zu richten. Dabei ist anzugeben, welche Räume gemietet werden wollen sowie die Dauer der Benützung. Die Räume sind pünktlich zu räumen. Kontaktadresse: www.hotzehuus.ch

2. Bewilligungen

Die Mietenden sind verpflichtet, sämtliche erforderlichen Bewilligungen selber einzuholen (Wirtschaftsbewilligung, Freinacht oder Tanzverlängerung, Bewilligung für öffentliche Tanzveranstaltung, Tombolabewilligung, etc.)

3. Haftung

Die Mietenden haften persönlich für alle Schäden an Gebäude, Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Sie haften auch für alle nachträglich festgestellten und innert 10 Tagen nach der Veranstaltung ihnen schriftlich mitgeteilten Mängel und fehlenden Gegenstände. Bei juristischen Personen gelten die Unterzeichnenden als verantwortliche Kontaktperson. Nicht in die Haftpflicht des Vereins fallende Schadenereignisse werden abgelehnt.

4. Ordnungsdienst

Für die ordnungsgemässe Abwicklung der Veranstaltung, insbesondere die Vermeidung von Lärmimmissionen und Nachtruhestörung, sind die Mietenden verantwortlich. Auf Verlangen des Vermieters haben sie auf eigene Rechnung einen Ordnungsdienst zu stellen. Bei Benützung des Obergeschosses muss die Falltüre nach dem Öffnen mit dem Vorhängeschloss gesichert werden (Fluchtweg). Alle Türen und Gänge sind freizuhalten (Fluchtwege!)

5. Benützung durch Jugendliche

Bei Veranstaltungen von Jugendlichen unter 18 Jahren muss die Verantwortung von einer erwachsenen Person übernommen werden.

6. Parkplätze, Anlieferung

Beim Hotzehuus stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Die Besucherinnen und Besucher benützen den Parkplatz an der Kempttalstrasse (neben Gewerbehaus Talgarten), beim Bahnhof Illnau oder das Parkhaus Effretikonerstrasse.

7. Rauchverbot

In sämtlichen Räumen des Hauses besteht Rauchverbot. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen auch keine offenen Feuer (z.B. Kerzen) entzündet werden.

8. Möbel

Möbel, die aus dem Möbellager in andere Räume verschoben werden, sind nach Schluss der Veranstaltung gereinigt und sorgfältig ins Lager zurückzustellen.

9. Beleuchtung

Spezialbeleuchtungen sind von den Ausstellenden oder Veranstaltenden zu stellen. 10. Dekorationen Zur Befestigung von Dekorationen oder Tischtüchern dürfen keine Nägel und Heftklammern verwendet werden.

11. Reinigung

Sofern bei der Anmeldung keine andere Vereinbarung getroffen wurde, müssen alle benutzten Räume nach Abschluss der Veranstaltung geräumt und besenrein gereinigt werden. Dazu gehört auch das Spülen des Geschirrs und der Gläser usw. In der Regel werden die Räumlichkeiten vom Personal des Hotzehuus gegen Bezahlung gereinigt. Wenn vereinbart wird, dass die Mietenden selbst reinigen oder wenn eine nachträgliche Reinigung notwendig ist, sind die Kosten von den Mietenden zu tragen.

12. Bezahlung

Die aus der Miete fälligen Gebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung mit dem beiliegenden Einzahlungsschein zu bezahlen.

13. Zutrittsrecht

Zu Kontrollzwecken ist der Vertretung des Hotzehuus-Vereins sowie den zuständigen Stadtbehörden in allen Räumen freier Zutritt zu gewähren.

14. Streitigkeiten

Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieses Reglements sowie der Tarife sind dem Stadtrat Illnau-Effretikon vorzubringen.

15. Annullation

Bei Absagen von Veranstaltungen werden die effektiv entstandenen Unkosten berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von 14 Tagen vor Mietantritt) wird eine zusätzliche Entschädigung von CHF 30.00 erhoben.

Gebühren

Die unten aufgeführten Gebühren gelten für Einwohner und Firmen der Stadt lllnau-Effretikon.
Für Auswärtige gelten die doppelten Ansätze.

Allgemein
RaumKüchePreis in CHF
Bauernstube

30.00

Bauernstube
mit Küche

50.00

Mehrzweckraum

100.00

Mehrzweckraum
mit Küche

150.00

Wohnteil (Bauernstube + 1. OG)

100.00

Wohnteil (Bauernstube + 1. OG)
mit Küche

150.00

Ganzes Haus (Bauernstube + 1. OG + Mehrzweckraum)

150.00

Ganzes Haus (Bauernstube + 1. OG + Mehrzweckraum)
mit Küche

200.00


Ausstellungen ohne Verkauf
Wohnteil (EG, 1. OG) pro Besetzungstag

30.00
Mindest-Totalgebühr 100.00

Mehrzweckraum pro Besetzungstag

30.00
Mindest-Totalgebühr 100.00

Ausstellungen mit Verkauf
KommerziElle Veranstaltungen
Wohnteil (EG, 1. OG) pro Besetzungstag

15 % des Bruttoerlöses
Mindest-Totalgebühr 100.00

Mehrzweckraum pro Besetzungstag

15 % des Bruttoerlöses
Mindest-Totalgebühr 100.00


Einheimische Vereine

(ohne kommerzielle Veranstaltungen)

Bauernstube

0.00

Bauernstube
mit Küche

20.00

Mehrzweckraum

0.00

Mehrzweckraum
mit Küche

50.00